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Arbeitsgemeinschaften
mit Fachplanern
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Grundleistungen des Architekturbüros:
Koordination von Fachplanungen
Im Rahmen der Leistungserbringung arbeitet das
Architekturbüro mit verschiedenen anderen Planungsbüros zusammen. Je nach
Größe und Umfang der Baumaßnahme bildet sich eine Arbeitsgemeinschaft
der für dieses Objekt erforderlichen Fachplaner.
Die Koordination der an der Planung fachlich
Beteiligter obliegt dem Architekturbüro.
Der Bauherr hat somit nur das Architekturbüro als
Ansprechpartner, obwohl er in der Regel einzelne Honorarverträge mit
den beteiligten Fachplanern abschließt.
Folgende Fachplanungen können in Abhängigkeit
vom Volumen der Baumaßnahme notwendig werden:
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- Statik (Tragwerksplanung)
- Planungen für die technische Ausrüstung
(Heizung, Sanitär, Elektro, Lüftung usw.)
- Baugrunduntersuchungen
- bergbauliche Stellungnahmen
- Vermessungsarbeiten
- restauratorische Befunduntersuchungen
- u. v. m.
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Rohbau Feuerwehrgebäude Hirschfeld
--- Dachstuhl als statische Leistung --- |
Besondere Leistungen des Architekturbüros:
Finanzierbarkeit einer Baumaßnahme
Für die Beurteilung der finanziellen Durchführbarkeit
eines Bauvorhabens sind im Vorfeld Leistungen erforderlich. Hierbei
erstellt der Architekt eine Kostenaufstellung der Baukosten. Der
Finanzsachverständige stellt alle Kosten zusammen und beurteilt die
Finanzierbarkeit
des Vorhabens. Mit einer Risikobewertung werden in enger Zusammenarbeit
mit dem Architekten die Wünsche und Möglichkeiten des Bauherren so
vereint, dass eine Finanzierung realisiert werden kann. Im ungünstigsten
Fall wird der Finanzsachverständige allerdings vom geplanten Bauvorhaben
abraten müssen.
Diese Arbeitsgemeinschaft ist an die konkrete Baumaßnahme
gebunden.
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Solaranlage am 9-WE-Haus
in Großwaltersdorf, Eppendorfer Straße
--- als Ergebnis des Wirkens der Arbeitsgemeinschaft ---
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