Architekturbüro Möhler
Bauen ohne Barrieren

 


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Gesetzliche Grundlagen der Barrierefreiheit

Grundgesetz   Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 (1994 ergänzt)

 ..."Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

 

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch gültig seit 01.07.2001 in der Fassung vom  23.04.2004

Grundsatz: statt Fürsorge - Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben

 

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen - Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gültig seit 01.05.2002 und

Gesetz zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen - Sächsisches Integrationsgesetz (SächsIntegrG) gültig seit 28.05.2004

Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen

1 Gesetzesziel:

 

Beseitigung und Verhinderung der Benachteiligung von behinderten Menschen, Gewährleistung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auf der Basis einer Selbstbestimmten Lebensführung behinderter Menschen
3 umfassende Definition des Wortes "Behinderung"
4 umfassende Definition des Wortes "Barrierefrei"

- Zugänglichkeit und Nutzbarkeit durch behinderte Menschen

-

in allgemein üblicher Weise

-

ohne besondere Erschwernis und

-

grundsätzlich ohne fremde Hilfe

für:

- bauliche und sonstige Anlagen
- Verkehrsmittel
- technische Gebrauchsgegenstände
- Systeme der Informationsverarbeitung
- akustische und visuelle Informations- und Kommunikationsquellen
- und andere gestaltete Lebensbereiche

Sächsische Bauordnung (SächsBO) gültig seit 01.10.2004

50 barrierefreies Bauen

Absatz (1) bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen barrierefrei Wohnungen in mindestens einem Geschoss
Absatz (2) öffentlich zugängliche bauliche Anlagen müssen barrierefrei zugänglich und ohne fremde Hilfe nutzbar sein, z.B.
- Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens
- Sport- und Freizeitstätten
- Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude
- Verkaufsstätten
- Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen

 

Technische Regelwerke

DIN-Normen des Deutschen Instituts für Normung e.V.

VDI-Richtlinien des Vereins Deutscher Ingeneure

VDE-Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker

ETB Einheitlich technische Bestimmungen des Baugenehmigungsbehörden

ausgewählte DIN-Normen

DIN 18024 Teil 1 - Planungsgrundlagen für bauliche Maßnahmen für Behinderte und alte Menschen im öffentlichen Bereich wie z. Straßen, Plätze und Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze
DIN 18024 Teil 2 - Planungsgrundlagen für öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten
DIN 18025 Teil 1 - Planungsgrundlagen für barrierefreie Wohnungen, Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
DIN 18025 Teil 2 - Planungsgrundlagen für barrierefreies Wohnen
DIN 18030 (Entwurf) - Planungsgrundlagen für Barrierefreies Bauen (Zusammenführung von DIN 18024/1+2 und DIN 18025/1+2)
DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum
DIN 33455 - barrierefreie Produkte
DIN 33942 - barrierefreie Spielplatzgeräte
DIN 32975 (Entwurf) - optische Kontraste im öffentlich zugänglichen Bereich
DIN EN 81-70 - Aufzüge Teil 70 - Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschl. Personen mit Behinderungen (2003 + A1: 2004)

 

Zusammengestellt von:


 

 Dipl.-Ing. Evelyn Möhler, Architektin

Mitglied im Arbeitskreis barrierefreies Planen und Bauen der Architektenkammer Sachen